Fördermittelberatung
für Ihren Erfolg

Fördermittel gibt es für alle Branchen und Unternehmensgrößen, jedoch besondere Förderung bieten Bund und Länder für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland und Europa. Wir sind auf diese Förderprogramme in Personalwesen und in der Unternehmensberatung spezialisiert. Durch unsere langjährige Expertise können wir Ihnen fachkundige Unterstützung vom ersten Gespräch bis zur finalen Auszahlung der Subvention bieten. Im nachfolgenden Abschnitt geben wir Ihnen einen Ausblick bezüglich unserer Arbeitsweise.

Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch zu individuellen Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an – jetzt!

Aktuelle Fördermittelprogramme

 

Bei der Beantragung und Auszahlung staatlicher Zuschüsse aus Förderprogrammen für Sicherheit und Umwelt in Güterverkehrsunternehmen gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich gilt aber, dass alle Unternehmen förderfähig sind, die Güter- oder Werkverkehr mit LKW über 7,5t betreiben.

 

Gefördert werden folgende Leistungen:

• Ausbildung zum Berufskraftfahrer
• Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
• Fahrzeugequipment, wie Fahrzeugbereifung, Spanngurte, GPS, Klimaanlage etc.
• Sicherheitsausrüstung für Lagermitarbeiter
• Digitalisierung

 

 

Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters kann gefördert werden, wenn dieser aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden beginnt. Die erfolgreiche Bewilligung der Maßnahme und die Höhe der finanziellen Unterstützung fällt sehr unterschiedlich aus und hängt stark von diversen Faktoren ab, die von unseren Beratern im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen analysiert und von uns bewertet werden.

 

 

In den meisten Bundesländern werden alle Unternehmen gefördert, die junge Menschen betrieblich ausbilden. Zuschüsse können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für die Ausbildungsvergütung erhalten. Zudem sind Ausbildungsbegleitende Hilfen möglich, die den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung sichern sollen.

 

 

Die Weiterbildung von Mitarbeitern wird vom Gesetzgeber im Rahmen eines speziellen Programms der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten mit zusätzlichen Mitteln des Haushalt für arbeitspolitische Maßnahmen unterstützt.

 

Durch die Förderung des Gesetzgebers werden folgende Weiterbildungskosten übernommen:

• Lehrgangskosten
• Fahrkosten
• Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
• Kinderbetreuungskosten

 

Zusätzlich können Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

 

Zudem haben einige Bundesländer für Kurzzeit Qualifizierungen zusätzliche "Klein-Förderprogramme" aufgelegt.

 

 

Die Förderung von gesetzlichen Qualifikationen ist branchenabhängig und kann mit unterschiedlichen Fördermitteln realisiert werden. Die Förderung hängt daher von Einzelfall ab.

 

 

Die Förderung von Beratungsleistung für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer ist neu geregelt. Fördermittel können beispielsweise für folgende Beratungskosten beantragt werden:

• Beratung für Personalanalysen
• Beratung für Energieeffizienz
• Qualitätsmanagementberatung
• Potentialberatung
• Firmenbewertung für Unternehmensnachfolge
• Digitalisierung
• Online Marketing
• Chancen- und Schwächenanalyse mit Handlungstrategien
• Wettbewerbsfähigkeitsberatung

 

Als anerkanntes Beratungsunternehmen ist auch unsere Beratungsleistung in der Regel förderfähig.

 

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