Fördermittelberatung
für Ihren Erfolg
Fördermittel gibt es für alle Branchen und Unternehmensgrößen, jedoch besondere Förderung bieten Bund und Länder für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland und Europa. Wir sind auf diese Förderprogramme in Personalwesen und in der Unternehmensberatung spezialisiert. Durch unsere langjährige Expertise können wir Ihnen fachkundige Unterstützung vom ersten Gespräch bis zur finalen Auszahlung der Subvention bieten. Im nachfolgenden Abschnitt geben wir Ihnen einen Ausblick bezüglich unserer Arbeitsweise.
Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch zu individuellen Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns an – jetzt!
Jetzt anrufen und Termin vereinbaren! >> 02823 86 89 730
Analyse
Im Rahmen der Analyse geben wir Ihnen einen Überblick über alle Förderprogramme, die aktuell für Ihre Branche und Ihr Unternehmen möglich sind und welche Bedingungen daran geknüpft sind.
Beratung
Wir bewerten alle Voraussetzungen für die Antragstellung der jeweiligen Förderung und schätzen die Bewillungschancen ab. Zudem erhalten Sie einen praxisnahen Überblick zu generellen Fördermöglichkeiten Ihres Personals. Wir vermitteln lediglich Bildungsanbieter, die durch uns geprüft wurden und empfehlenswert sind.
Anträge
Ihren Aufwand bei der Antragstellung halten wir so gering wie möglich, indem wir den gesamten Antragsprozess für Sie abwickeln und alle Unterlagen von uns unterschriftsreif vorbereitet werden.
Auszahlung
Unser Service endet erst nach Auszahlung der Fördermittel. Nach Bewilligung der Maßnahme überwachen wir die weiteren behördlichen Vorgänge und stellen sicher, dass Ihre Förderung tatsächlich ausgezahlt wird.
Honorar
Unser Vergütung wird ausschließlich im Fall einer erfolgreichen Bewilligung fällig. Erst dann erhalten wir eine prozentuale Beteiligung der bewilligten Fördermittel.
Unser Leistung ist damit quasi
„kostenfrei“ für Sie!
Aktuelle Fördermittelprogramme
Bei der Beantragung und Auszahlung staatlicher Zuschüsse aus Förderprogrammen für Sicherheit und Umwelt in Güterverkehrsunternehmen gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich gilt aber, dass alle Unternehmen förderfähig sind, die Güter- oder Werkverkehr mit LKW über 7,5t betreiben.
Gefördert werden folgende Leistungen:
• Ausbildung zum Berufskraftfahrer
• Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
• Fahrzeugequipment, wie Fahrzeugbereifung, Spanngurte, GPS, Klimaanlage etc.
• Sicherheitsausrüstung für Lagermitarbeiter
• Digitalisierung
Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters kann gefördert werden, wenn dieser aus der Arbeitslosigkeit heraus ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden beginnt. Die erfolgreiche Bewilligung der Maßnahme und die Höhe der finanziellen Unterstützung fällt sehr unterschiedlich aus und hängt stark von diversen Faktoren ab, die von unseren Beratern im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen analysiert und von uns bewertet werden.
In den meisten Bundesländern werden alle Unternehmen gefördert, die junge Menschen betrieblich ausbilden. Zuschüsse können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für die Ausbildungsvergütung erhalten. Zudem sind Ausbildungsbegleitende Hilfen möglich, die den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegsqualifizierung sichern sollen.
Die Weiterbildung von Mitarbeitern wird vom Gesetzgeber im Rahmen eines speziellen Programms der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten mit zusätzlichen Mitteln des Haushalt für arbeitspolitische Maßnahmen unterstützt.
Durch die Förderung des Gesetzgebers werden folgende Weiterbildungskosten übernommen:
• Lehrgangskosten
• Fahrkosten
• Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
• Kinderbetreuungskosten
Zusätzlich können Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Zudem haben einige Bundesländer für Kurzzeit Qualifizierungen zusätzliche "Klein-Förderprogramme" aufgelegt.
Die Förderung von gesetzlichen Qualifikationen ist branchenabhängig und kann mit unterschiedlichen Fördermitteln realisiert werden. Die Förderung hängt daher von Einzelfall ab.
Die Förderung von Beratungsleistung für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer ist neu geregelt. Fördermittel können beispielsweise für folgende Beratungskosten beantragt werden:
• Beratung für Personalanalysen
• Beratung für Energieeffizienz
• Qualitätsmanagementberatung
• Potentialberatung
• Firmenbewertung für Unternehmensnachfolge
• Digitalisierung
• Online Marketing
• Chancen- und Schwächenanalyse mit Handlungstrategien
• Wettbewerbsfähigkeitsberatung
Als anerkanntes Beratungsunternehmen ist auch unsere Beratungsleistung in der Regel förderfähig.
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